Mietwohnung: Muss der Vermieter Fenster austauschen?

Fenster

Modernisierung und Instandsetzung. Zwei Begriffe, die Mieter, aber auch Vermieter hören, wenn es um eines der wichtigsten Bestandteile eines Mietobjektes geht – Die Fenster.
Nicht verwunderlich also, dass es diesbezüglich oft zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt.
Welchen Pflichten muss der Vermieter nachkommen? Welche Rechte hat der Mieter? Wer ist für die Kosten zuständig?
Diese und anderen Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Im Laufe der Zeit kommt es vor, dass Fenster eine Vielzahl von Mängel aufweisen, welche ein Mieter nicht selber beheben kann.
In diesem Fall ist es besonders wichtig, zunächst den Vermieter zu kontaktieren und ihn darüber in Kenntnis zu setzen.
An diesem Punkt werden dem Vermieter die Mängel wie Zugluft, Kondenswasser und damit einhergehende Schimmelbildung geschildert und dokumentiert.
Auch alte und morsche Objekte gehören dazu.
Sobald der Vermieter Kenntnis über etwaige Beschädigungen erhält, ist er dazu verpflichtet eine Instandsetzung zu veranlassen.

Fenster

Anders hingegen ist es, wenn alles in einem einwandfreien Zustand ist und der Mieter lieber Schallschutzfenster, oder dergleichen aufgrund von Energieeinsparung eingebaut haben möchte.
Hierbei handelt es sich um eine nicht notwendige Modernisierung und es obliegt dem Vermieter diesen Wünschen nachzukommen.

Muss der Mieter die Kosten übernehmen?

Bezüglich der Kosten gilt die Frage zu klären, um welche Form der Modernisierung es sich handelt.
Werden lediglich die Mängel beseitigt, so handelt es sich um eine Fenstersanierung und die Kosten trägt der Vermieter selbst. Sollte jedoch ersichtlich sein, dass der Mieter selbst für die Beschädigung verantwortlich ist, so ist der Vermieter nicht haftbar und er muss auch nicht für die Kosten aufkommen.

Sollte der Vermieter sich hingegen für eine umfassende Modernisierung entscheiden, so steigert dies den Wert des Mietobjektes, wodurch die Jahresmiete um bis zu 8 % erhöht werden kann.
Dies ist selbstverständlich nur dann der Fall, wenn die Modernisierung den Gebrauchswert der Wohnung deutlich erhöht.

Ab wann ist eine Mietminderung zulässig?

Sobald der Vermieter über die Mängel in Kenntnis gesetzt wurde, so ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen, sollten die Mängel weiterhin bestehen und nicht saniert werden.
Eine Mietminderung um bis zu 20 % sind bei Nässe in den Wohnräumen, aber auch Schimmelbildung, solange zulässig, bis geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Probleme durchgeführt wurden.

Abschließend lässt sich sagen, dass zwischen einer Modernisierung und einer Instandsetzung unterschieden werden muss.
Bei einer Instandsetzung, also Sanierung, muss der Vermieter tätig werden und auch die Kosten selber tragen.
Eine Modernisierung liegt jedoch im Ermessen des Vermieters und kann eine Mieterhöhung nach sich ziehen.

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Welches Fenster für welchen Raum?